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BVerwG, 28.11.1983 - 9 B 1524.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Inhalt des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs - Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht
Verfahrensgang
- VG Minden, 22.02.1982 - 9 K 12 840/80
- BVerwG, 28.11.1983 - 9 B 1524.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1983 - 9 B 1524.82
Im übrigen richtet sich das Vorbringen der Kläger in Wirklichkeit gegen die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, die erkennbar weder auf der Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln noch von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen beruht und deshalb in der Revisionsinstanz nicht mit Erfolg angegriffen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [361]). - BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1983 - 9 B 1524.82
Denn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es nicht, daß das Gericht in seinen schriftlichen Entscheidungsgründen zu jedem einzelnen Vorbringen eines Beteiligten ausführlich Stellung nimmt (vgl. Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78).